Sozialamt kann nur bedingt helfen

Rasanter Anstieg der Räumungsklagen

»Mit Stand 12.12.2023 waren in Neukölln 359 Räumungsklagen wegen Zahlungsverzug der Mieter vorm zuständigen Gericht anhängig. Damit stieg die Zahl der Räumungsklagen gegenüber dem Vorjahr auf etwa 130 Prozent. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion Neukölln hervor«, teilt deren sozialpolitischer Sprecher Georg Frankl mit. Er hatte in der Bezirksverordnetenversammlung eine kleine Anfrage gestellt, die am 19.12.2023 beantwortet wurde.

Rausgeschmissen.    Foto: mr

Das Amt für Soziales erfährt von anstehenden Räumungsklagen über eine »gerichtliche Mitteilung in Zivilsachen (MiZi)«. 2022 ging es um 281 Klagen, bis Oktober 2023 schnellten sie auf 359 hoch.
Erfährt das Amt davon, wird das »Wohnraumpräventionsteam der Sozialen Wohnhilfe« aktiv, mit Anschreiben und Besuch. 2022 gingen 376 entsprechende Anträge ein, 2023 waren es bis Oktober 376 Anträge. Davon bewilligt wurden 2022 insgesamt 191, 193 waren es 2023. Ob die Betroffenen tatsächlich geräumt wurden, darüber liegen keine gerichtlichen Auskünfte vor.
»Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betroffenen direkt auf die Straße geräumt werden«, so Georg Frankl. Die »rbb Abendschau« berichtete am 11. Dezember letzten Jahres, dass in einem anderen Bezirk von Berlin ein Rentner nach 40 Jahren aus seiner Wohnung geworfen wurde, zuvor hatte er bereits weder Gas noch Strom. Er hat Zuflucht in der Habersaathstraße in Berlin Mitte gefunden, doch die Zukunft dieses Wohnprojektes in einem ehemaligen Schwesternwohnheim ist unklar. Der neue Eigentümer will die dortige große Immobilie abreißen lassen und hat dazu bereits eine bezirkliche Genehmigung erhalten.
Angesichts mangelnder Wohnungen und extrem steigender Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt sind auch die Möglichkeiten des Neuköllner Bezirksamtes beschränkt. Georg Frankl betont: »Auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt sind selbst geringe Zahlungsrückstände ein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags. Denn nach Neuvermietung können häufig deutlich höhere Mieten erzielt werden. Zwar können Betroffene einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen. Ob der Antrag bewilligt wird, hängt jedoch von der Bereitschaft des Vermieters zur Fortführung des Mietvertrags nach Begleichung der Mietschulden ab.« Daher fordert er, »dass Betroffene nicht auf die Straße geräumt werden dürfen. Räumungstitel sollten nicht vollstreckt werden, wenn dadurch das Grundrecht auf angemessenen Wohnraum verletzt wird.«

th