Nachrichten aus dem »Neuköllner Tageblatt« vor 100 Jahren, bearbeitet von M. Rempe
Nr. 27 – Freitag, 1. Februar 1918
Die Ausstandsbewegung. Der verbotene Arbeiterrat. Das Oberkommando in den Marken erläßt folgende Bekanntmachung: »Aus den Meldungen über den Verlauf der gegenwärtigen Streikbewegung in Großberlin habe ich ersehen, daß sich ein Ausschuß der Ausständigen unter dem Namen »Arbeiterrat« gebildet hat, um die einheitliche Leitung des Streiks in die Hand zu nehmen. Die Ausstandsbewegung, die unter Mißachtung gesetzlicher Bestimmungen ins Leben getreten ist, gefährdet die öffentliche Sicherheit. Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand löse ich hiermit den genannten Ausschuß auf und verbiete ihm jedes weitere Zusammentreten. Gleichzeitig verbiete ich jede Bildung irgend einer neuen Vereinigung zur Leitung der gegenwärtigen Streikbewegung. Der Oberbefehlhaber in den Marken, von Kessel, Generaloberst.«
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