Weniger Bürokratie und mehr Wohnungen?
Während in den Flächenländern die Kleinstädte veröden, hat Berlin ein »Schneller-Bauen-Gesetz« beschlossen. Darin werden den Bezirken kurze Genehmigungsfristen auferlegt, und bei strittigen Projekten übernimmt gleich der Senat. Aber es gibt viel Kritik.

Was soll sich ändern? Mit einem »Artikelgesetz« wird in diverse andere Gesetze eingegriffen und dem Wohnungs- und Schulbau Vorrang eingeräumt.
Zuständigkeiten: Das Eingriffsrecht des Senats beziehungsweise der Senatsbehörden gegenüber den Bezirken – insbesondere bei städtebaulichen Projekten – wird betont. (Strittige Genehmigungsverfahren sollen auf Senatsebene entschieden werden.) Allerdings fehlt die »Sachnähe« der bezirklichen Ämter.
Gesamtstädtisches Interesse: Der Senat kann bereits Bauvorhaben ab 50 Wohnungen an sich ziehen – auch gegen den Willen der stärker an einer einvernehmlichen Planung orientierten Bezirke. Schneller-Bauen-Gesetz weiterlesen