Kommunalisierung scheitert an bezirklichem Verfahrensfehler
Die Zitterpartie um die Ausübung des Vorkaufsrechts in der Leinestraße 8 hat ein Ende gefunden. Doch ist dieses weder im Sinne des Bezirks, noch im Sinne der Bewohner und Bewohnerinnen: Der Käufer, die »Aramid Immobilien GmbH & Co. KG« aus München, hat Widerspruch eingelegt. Nach Prüfung des Anliegens musste der Bezirk einen Verfahrensfehler eingestehen und dem Widerspruch stattgeben.

Noch vor wenigen Wochen konnte sich die Hausgemeinschaft »Leine8« über die Ausübung des Vorkaufsrechts in letzter Sekunde freuen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft »Degewo« hatte sich nach langer Bedenkzeit für einen Kauf des Hauses im Schillerkiez entschieden. Das Gesetz will es, dass der Bezirk den Käufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Hauskauf über die Vorkaufsabsicht unterrichtet. Leinestraße 8 geht nun doch an Investor weiterlesen