Es bleiben »Mietenspiegel«, »Mietenbremse« und mehr zu bauen
Das Land Berlin hat aktuell vier verbleibende Möglichkeiten, um den Wohnungsmarkt zu regulieren. Dazu zählen der »Mietenspiegel«, die bundesweite »Mietenbremse« sowie die anhaltende Absicht, bezahlbaren Wohnraum durch Bauen zu schaffen. »Vorkaufsrecht« und »Mietendeckel« wurden bekanntlich höchstrichterlich gekippt. Einen vierten Hebel gibt es dennoch. Dieser kann über den Weg der Baugenehmigungen genutzt werden und ist bislang nicht gerichtlich angefochten worden.

Baugenehmigungen in Berlin werden an Auflagen gebunden. Das Land und die Bezirke verbinden das mit der Aufforderung, 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraumes zu »sozial verträglichen« Mieten für »einkommensschwache Haushalte« zur Verfügung zu stellen. An solche Auflagen hält sich dem Versprechen nach bislang die »Vonovia«, beispielsweise bei ihren Neubauten am Mariendorfer Weg auf dem Gelände der ehemaligen Frauenklinik. Jochen Biedermann als Neuköllner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung hob bereits im Januar 2018 hervor, dass er »am liebsten« mit Bauträgern wie beispielsweise Genossenschaften oder Gesellschaften der Kirchen zusammenarbeite, die von sich aus sogar 40 Prozent erschwinglichen Wohnraum bereitstellen wollen, sofern Grundstücke zur Verfügung stehen. Berliner Mietenmarkt wenig reguliert weiterlesen