Ausgleichsflächen auf Vorrat

Neukölln startet Pilotprojekt in Kleingartenanlage

Wenn in Berlin der Wohnungsbau angekurbelt werden soll, braucht es nicht nur ein Angebot an Bauflächen, sondern auch ausreichend Platz für die gesetzlich vorgeschriebenen »Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen«, die den Verlust von Flora und Fauna kompensieren können. Die Suche nach geeigneten Flächen, die bisher erst anläuft, wenn durch ein konkretes Bebauungsplanverfahren der Bedarf bestimmbar ist, gestaltet sich im immer dichter bebauten Neukölln zunehmend schwieriger und verzögert dadurch das Bebauungsplanverfahren.
Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, geht das Bezirksamt Neukölln daher einen neuen Weg. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen quasi auf Vorrat realisiert werden, um später zum Einsatz zu kommen.
Das Pilotprojekt, das im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 11. Juli vorgestellt wurde, sieht ökologische Aufwertungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage »Britzer Wiesen« vor. Der Bezirk geht dafür eine Kooperation mit dem »Landschaftspflegeverband Berlin-Süd«, dem »Bezirksverband Süden der Kleingärtner« und der »KGA Britzer Wiesen« ein.
Geplant ist der Aufbau von Gehölzbeständen, wobei exotische Gewächse durch einheimische ersetzt werden sollen, die durch ihre Struktur Lebensraum für unterschiedliche Tiere sein können, der Wandel von Brachflächen zu artenreichen Wiesenflächen, die Anlage von Streuobstwiesen oder auch die Ergänzung von Heckenpflanzungen, um Kleinstbiotope miteinander zu verbinden. Ein weiteres Vorhaben ist die Entsiegelung von derzeit wasserundurchlässigen Wegen.
Die Maßnahmen werden vom Landschaftspflegeverband vorfinan­ziert. Bezahlt werden sie am Ende aber vollständig durch die Ausgleichszahlung eines Bauherrn, dem die Fläche zugeordnet werden kann.
Auch der Bezirksverband der Kleingärtner und die Kleingartenanlage haben ein hohes Interesse an der Pflege und Fortentwicklung der Aufwertungsmaßnahmen, weil damit die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen gesteigert werden kann. Sie leisten damit einen weiteren Beitrag für ein grüneres und lebenswerteres Neukölln und etablieren die Kleingartenanlagen als Naherholungsziel im Bezirk.
Nebenbei schützt die Umsetzung der Maßnahmen die Kleingartenanlage auf mindestens 25 Jahre vor einer anderweitigen Inanspruchnahme. Eine Herauslösung der von den Maßnahmen betroffenen Flächen kommt nicht in Betracht. Sie bleiben im Eigentum des Landes und werden weiter vom Pächter – dem Bezirksverband – betreut.

mr