Fehler, aber kein Chaos

Stadtrat Jochen Biedermann antwortet in der BVV auf Fragen zur Wahl

Wenige Tage vor dem Ende der Legislaturperiode trat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 28. Oktober noch einmal zu einer Sondersitzung zusammen. Einberufen hatte sie die AfD, die über die Probleme und Fehler am Wahltag sprechen wollte und dabei schweres Geschütz auffuhr.
In den Drucksachen war die Rede von massenhaft verschwundenen oder untergeschobenen Stimmzetteln und von Menschen, die an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert wurden. »Diese Wahl in Berlin weckt bei vielen Berlinern die Erinnerung an die gefälschte DDR-Kommunalwahl im Mai 1989« hieß es in einem Antrag. Die neue BVV sei nicht demokratisch legitimiert, sagte Steffen Schröter und forderte gleich Neuwahlen.
Das zu entscheiden sei nicht Sache der BVV, sondern des Berliner Verfassungsgerichts, antwortete ihm Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne) und wies auch gleich auf einen Fehler in den Drucksachen hin: In Neukölln habe es keine 348, wie von der AfD behauptet, sondern nur 346 Wahllokale gegeben. Gegenüber früheren Wahlen war das fast eine Verdoppelung. Das galt auch für die Anzahl der Wahlhelfer. Rund 3.200 waren in diesem Jahr im Einsatz.
Die Wahl in Berlin sei ganz und gar nicht gut gelaufen, bekannte Biedermann. Auch in Neukölln seien trotz akribischer Vorbereitung Fehler passiert, allerdings nicht in dem Maße, wie von der AfD behauptet. Alle Fehler würden geprüft, aufgeklärt und korrigiert. Von Chaos könne daher keine Rede sein.
Anders als behauptet, waren in allen Wahllokalen genug Stimmzettel vorhanden, und es wurden keine falschen Stimmzettel ausgegeben.
Lediglich zwei größere Pannen habe es gegeben. In einem Wahllokal wurden zeitweise die Wahlzettel für die Erststimmen, in dem anderen die für die Zweitstimmen zur Wahl des Abgeordnetenhauses nicht ausgegeben. Der Fehler sei allerdings ziemlich schnell entdeckt worden. Mandatsrelevant seien beide Vorfälle nicht gewesen. Wahllokale mit auffälligen Ergebnissen seien vom Wahlamt identifiziert und überprüft worden. In 36 Fällen erfolgte eine öffentliche Nachzählung. Dabei sei es in 29 Fällen zu geringfügigen Korrekturen von weniger als fünf Stimmen gekommen. Einige Ungereimtheiten resultierten auch schlicht aus telefonischen Übermittlungsfehlern wie eine Verwechslung der Stimmen von FDP und Linken.
Die Behauptung, Wählern sei die Ausübung ihres Wahlrechts verweigert worden, beruhe ebenfalls auf einem Missverständnis. In dem Fall habe es sich um eine Frau gehandelt, die sich in das falsche Wahllokal verirrt habe. Ihr wurde der richtige Weg gewiesen.

mr