Hausbrand in der Jahnstraße

Überwältigende Solidarität aus Kiez und Stadt

Nach einem Brand am 16. Juli musste das Eckhaus Jahnstraße 2/Buschkrugallee 30 umgehend evakuiert werden. Viele der 120 Bewohnerinnen und Bewohner hatten in der Eile keine Möglichkeit, in ihre Wohnungen zurückzukehren. Das Bezirksamt bat die Neuköllnerinnen und Neuköllner um Nachbarschaftshilfe bei der Vermittlung von Übergangswohnungen und Versorgung mit Kleidung, Kinderspielzeug sowie Artikeln des täglichen Bedarfs – und war überwältigt von der Resonanz. Nach der Verbreitung des Hilfe-Aufrufs standen die Telefone nicht mehr still und E-Mails gingen im Minutentakt ein.

Erdgeschoss bleibt dicht.     Foto: mr

Das Bezirksamt bedankt sich dafür herzlich bei den Berlinerinnen und Berlinern für die zahllosen Angebote und bittet nun, von weiteren Spenden abzusehen.
In einer Pressemitteilung vom 30. Juli verkündete das Bezirksamt, dass das Haus in Kürze wieder bewohnbar sein werde. Die Standfestigkeit konnte durch die Sachverständigen bestätigt werden, die Brandsicherheit jedoch noch nicht. Hierfür sei es zwingend erforderlich, den Brandschutz durch die Errichtung einer
Brandschutzwand wiederherzustellen. An der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit werde mit Hochdruck gearbeitet.
Dazu in Vertretung Karin Korte, Bezirksstadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport: »Endlich gibt es nach Tagen der Ungewissheit gute Neuigkeiten für die Mieter*innen, die in der letzten Zeit sehr viel durchgemacht haben. Wir sind mit den Familien im stetigen Kontakt und informieren sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen. Mit der heutigen Aussicht auf ein Ende der schwierigen Situation haben die Familien Klarheit, wie es mit ihren Wohnungen weitergeht. Bis zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit unterstützt das Bezirksamt die Mieter*innen im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin nach Kräften.«
Die Bauarbeiten am Haus sollen Mitte August abgeschlossen sein, dann können die Mieterinnen und Mieter in ihre Wohnungen zurückkehren. Im Anschluss folgt eine Sanierung des Gebäudes. Lediglich die Wohnung und die gastronomische Einrichtung im Erdgeschoss werden bis auf Weiteres unbewohnbar bzw. nicht nutzbar sein. Für die betroffene Familie ist bereits eine Lösung gefunden und ihr wird eine Wohnung innerhalb des Wohngebäudes angeboten.

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