Leinestraße 8 geht nun doch an Investor

Kommunalisierung scheitert an bezirklichem Verfahrensfehler

Die Zitterpartie um die Ausübung des Vorkaufsrechts in der Leinestraße 8 hat ein Ende gefunden. Doch ist dieses weder im Sinne des Bezirks, noch im Sinne der Bewohner und Bewohnerinnen: Der Käufer, die »Aramid Immobilien GmbH & Co. KG« aus München, hat Widerspruch eingelegt. Nach Prüfung des Anliegens musste der Bezirk einen Verfahrensfehler eingestehen und dem Widerspruch stattgeben.

Leine 8.    Foto: Leine8

Noch vor wenigen Wochen konnte sich die Hausgemeinschaft »Leine8« über die Ausübung des Vorkaufsrechts in letzter Sekunde freuen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft »Degewo« hatte sich nach langer Bedenkzeit für einen Kauf des Hauses im Schillerkiez entschieden. Das Gesetz will es, dass der Bezirk den Käufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Hauskauf über die Vorkaufsabsicht unterrichtet.
Anders als bei öffentlichen Institutionen endet diese Frist jedoch nicht um Mitternacht, sondern bezieht sich bei Privatpersonen und Unternehmen auf die Geschäftszeiten. Diese Regelung war dem Bezirksamt bisher anscheinend unbekannt. So heißt es in einem Brief des Bezirksstadtrats Jochen Biedermann an die Mieterinnen und Mieter: »Besonders enttäuscht sind wir, weil wir davon ausgegangen waren, es zwar so knapp wie noch nie, aber dennoch geschafft zu haben und uns nun leider rechtlich vom Gegenteil überzeugen lassen mussten.«
Im Falle der Leinestraße 8 hätte der Bescheid auf dem Postweg bis zum Morgen des 16. September zugestellt oder an den Empfänger persönlich bis 18:00 Uhr übergeben werden müssen. Der Bezirk ließ den Bescheid per Kurier nach München überbringen, welcher die Zieladresse jedoch erst knapp nach 18:00 Uhr erreichte.
Biedermann wurde anschließend vom Widerspruch des Käufers überrascht. Nach kurzer juristischer Prüfung war jedoch klar: Die städtischen Verhandlungsparteien hatten einen folgenschweren Fehler begangen. Gemeinsam entschieden Biedermann und der Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel, aufgrund von wenig Aussicht auf Erfolg, nicht in Berufung zu gehen und den Vorkauf zurückzuziehen.

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