Drogenhandel und Spätverkauf

Das hat nicht sehr viel miteinander zu tun, sollte man meinen. Stimmt aber leider nicht. Beides basiert genau wie Waffenhandel, Geldwäsche, wilde Abfallentsorgung, Mietwucher und weitere »nette« Angelegenheiten auf Gesetzesverstößen. Es gibt nun mal ein Ladenöffnungsgesetz, und daran hat man sich zu halten. Es gibt geregelte Ausnahmen, der sonntags geöffnete Späti gehört nicht dazu.
Das gefällt verschiedenen Leuten, insbesondere einigen den »Grünen« zuzurechnenden, nicht. Die sind daher bereits dabei, die gesetzliche Grundlage mit mehr oder minder fadenscheinigen Argumenten ändern zu wollen. Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass das gesamte Gebiet innerhalb des S-Bahnrings touristisch ist! Dann sollte schon lieber den Vorstellungen von- Florian Swyter gefolgt werden.

Harald Schauenburg