Umgehen des Milieuschutzes leicht gemacht

Sukzessiver Verkauf im Schillerkiez

Das Haus in der Schillerpromenade Ecke Allerstraße ist seit Generationen im Besitz einer Familie, die uns Mietern gegenüber stets tolerant, sozial verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll handelte. Jeder hatte den Eindruck, hier kommt Menschlichkeit vor Profit. Wie selten dies in heutigen Zeiten ist, weiß jeder. Doch seit einiger Zeit machen sich die Hausbewohner Sorgen.

Schillerpromenade 14.                                                                                                                                        Foto: fh

Zunächst machten sich Gerüchte breit, das Haus würde zwar nicht in Gänze, jedoch teilweise, an einen Investor oder eine Investorengruppe verkauft. Zudem übernahm eine neue Hausverwaltung die Geschicke des Hauses, deren erste Aktion es war, die Mieten im gesetzlich zwar legalen aber dennoch maximalen Umfang »anzupassen«.
Schließlich wurden wir vom Bezirksamt Neukölln in einer Versammlung darüber informiert, dass das Haus zum Teil – unter 50 Prozent – verkauft werden solle.
Dieser anteilige Verkauf würde es dem Bezirksamt erschweren, sein gesetzlich zugesichertes Vorkaufsrecht im Rahmen des Mileuschutzes wahrzunehmen. Damit ist auch verbunden, dass eine alternative vertragliche Verpflichtung des potentiellen Käufers, die Auflagen des Gesetzes zum Mileuschutz zu respektieren, nicht als sicher gilt.
Wir, die Mietergemeinschaft des Hauses, fragen uns nun, wie wir das Unterlaufen des Milieuschutzes verhindern können. Derzeit überlegen wir, wie der Eigentümerin des Hauses eine sozial verträglichere Alternative angeboten werden kann.
Für den Fall, dass auch der restliche, überwiegende Teil des Hauses irgendwann einmal zum Verkauf anstehen könnte, haben wir Kontakt zu mieternahen Stiftungen aufgenommen. Diese würden die finanziellen Mittel für den Kauf des Resthauses zur Verfügung stellen und könnten somit dafür sorgen, dass der Milieuschutz unter anderem im Schillerkiez respektiert und nicht ad absurdum geführt wird. Eine Kooperation mit diesen Stiftungen setzt allerdings voraus, dass wir einen hausinternen Mieterverein gründen, der unsere Belange organisiert und gegenüber diesen Stiftungen vertritt.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Teilverkauf rückgängig zu machen, damit das Vorkaufsrecht angewandt werden kann, eine weitere wäre, das gesamte Haus mit Hilfe des Mietshäuser-Syndikats zu retten. (www.syndikat.org/de/finanzierung)
Wir fordern die Politiker auf, entsprechende Gesetzeslücken zügig zu schließen, damit der sukzessive Verkauf des Hauses in der Schillerpromenade Ecke Aller­straße nicht Schule macht.
Es muss doch möglich sein, sowohl die Interessen der Eigentümerin als auch die der Mieter in Einklang zu bringen, damit das Haus und seine intakte Mietergemeinschaft im Rahmen des Milieuschutzes weiterbestehen kann!

pm
Mieterinteressengemeinschaft, Allerstraße 15/Schillerpromenade 14, 12049 Berlin, email: allschill@gmx.de