Unsere Bundesregierung

Einblick in das oberste Organ der Exekutive

Wichtiger Platz des Geschehens.                                                                                                                                      Foto: fh

Die Bundesregierung, bestehend aus Kanzler und Ministern, ist das politische Machtzentrum des Landes, das die Geschäfte des Staates führt und das Land nach innen und außen vertritt. Hier laufen die Fäden des politischen Geschehens zusammen.
Der Bundeskanzler ist »Chef der Bundesregierung«. Er bestimmt die Grundzüge und Schwerpunkte der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Wer dieser »Chef« sein soll, darüber entscheidet das Parlament.
Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Kommt die im ersten Durchgang nicht zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig. Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält.
Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten und endet gewöhnlich mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages einer neuen Wahlperiode. Vor Ablauf seiner Amtszeit kann der Bundeskanzler nur durch ein Misstrauensvotum des Bundestages aus dem Amt gedrängt werden. Neuwahlen wären dann die Folge. Der Bundeskanzler oder ein Bundesminister kann jedoch jederzeit von seinem Amt zurücktreten.
Der Bundeskanzler schlägt die Ministerkandidaten zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vor. Die Anzahl der Minister ist nicht im Grundgesetz festgelegt und ändert sich von Regierung zu Regierung. Die Minister leiten ihr Ministerium selbstständig und eigenverantwortlich. Der Bundeskanzler darf deshalb nicht ohne Weiteres in die Befugnisse seiner Minister »hineinregieren«. Die Mitglieder der Bundesregierung sind grundsätzlich gleichberechtigt und entscheiden gemeinsam. In Sitzungen haben sie gleiches Stimmrecht. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit zu einer Entscheidung finden.
Der Bundeskanzler hat den Ministern gegenüber jedoch ein Weisungsrecht. Damit kann er einzelne Minister anweisen, entsprechend seiner politischen Vorgabe zu handeln und bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Die Zentrale der Regierungsarbeit ist das Bundeskanzleramt. Damit beobachtet und koordiniert der Kanzler die Arbeit in den einzelnen Bundesministerien – und kontrolliert sie zugleich.
Gestützt auf die Mehrheit im Parlament und den Sachverstand des Behördenapparats setzt die Bundesregierung den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik um. Wichtigste Steuerungsinstrumente sind dafür die Gesetze, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Außerdem hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Meist geht einem Gesetzgebungsverfahren im Parlament die Ausarbeitung eines Entwurfs im zuständigen Bundesministerium voraus.
Das Handeln der Bundesregierung kann vor dem Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden. Die politische Zweckmäßigkeit steht dabei nicht zur Debatte. mr