Wer wählt, wer kann gewählt werden? (Teil 2)

Die Parteien ermitteln ihre Wahlkreiskandidaten für die Bundestagswahl 2017

Die Kiez und Kneipe hat alle Parteien, die in der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln vertreten sind, nach ihrem Verfahren zur Nominierung ihrer Bundestagskandidaten befragt. Es haben alle geantwortet. Lediglich die AfD scheint Opfer eines Datennirwanas geworden zu sein. Die Anfrage wurde zwar weitergeleitet, eine Antwort kam in der Redaktion aber nicht an.
Die Befragung ist nunmehr abgeschlossen, denn SPD, CDU und DIE LINKE haben sich in der Februarausgabe erklärt. Grüne Basiswahl per Mitgliederversammlung

Bei uns Grünen wird Basisdemokratie großgeschrieben. Deswegen wählen im Kreisverband Neukölln die Mitglieder die*den Direktkandidat*in für die Bundestagswahl. Bewerben können sich hierfür alle unsere volljährigen Neuköllner Mitglieder mit deutschem Pass. Die Wahl findet dieses Jahr auf der Mitgliederversammlung (MV) am 7. März statt. Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium des Kreisverbandes, getagt wird öffentlich. Interessierte können also vorbeikommen und mitdiskutieren. Mindestens zehn Tage zuvor werden die Mitglieder schriftlich eingeladen, bei Bedarf wird Kinderbetreuung ermöglicht. Auf der MV stellen sich die Kandidat*innen den Mitgliedern vor. Bei der Abstimmung sind alle Mitglieder der Grünen stimmberechtigt, die ihren Wohnsitz in Neukölln haben. Da wir uns bei den Wahlen für Kandidat*innen an das Bundeswahlgesetz halten müssen, können nur jene Personen an der Abstimmung teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen deutschen Pass besitzen. Wir Grüne fordern schon seit langem die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre auf allen Ebenen; und wir setzen uns dafür ein, dass auch Menschen ohne deutschen Pass mehr Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, wenn sie dauerhaft hier leben. Um alle Mitglieder miteinzubeziehen, wird zunächst ein Meinungsbild erstellt. Bei der offiziellen Wahl (Bestätigungswahlgang) gewinnt schließlich die*der Kandidat*in mit den absolut meisten Stimmen. Mit dem Entwurf des Bundestagswahlprogramms wollen wir uns in einer Bezirksgruppensitzung im April auseinandersetzen, denn zur MV liegt es noch nicht vor. Das finale Wahlprogramm wird auf der Bundesdelegiertenkonferenz, dem Grünen Parteitag, vom 16. bis 18. Juni in Berlin beschlossen.

Hannah König

FDP setzt auf Wahlkreismitgliederversammlung

Die FDP ermittelt ihre Bundestagskandidatin oder Bundestagskandidaten mithilfe einer Wahlkreismitgliederversammlung. Wahlkreismitgliederversammlungen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerbern sind Versammlungen der Parteimitglieder, die am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlkreis wahlberechtigt sind. Diese Versammlungen sind öffentlich, das heißt, es können auch Nicht-Parteimitglieder dabei sein, die dann allerdings nicht wählen können. Grundsätzlich könnten anstelle von Mitgliederversammlungen Wahlkreisbewerber auch von aus Mitgliederversammlungen hervorgegangenen Vertreterversammlungen gewählt werden, sofern die Parteisatzungen dies ermöglichen. In den Satzungen der FDP sind Wahlkreisvertreterversammlungen aber nicht vorgesehen. Wahlkreisbewerber der FDP können daher nur durch Wahlkreismitgliederversammlungen gewählt werden. Wahlkreismitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Sie müssen außerdem den Grundsatz der geheimen Wahl einhalten, und dieses ist nur gewährleistet, wenn an einer Wahl mindestens drei Personen teilnehmen.
Jede stimmberechtigte Teilnehmerin oder jeder stimmberechtigte Teilnehmer einer Wahlkreismitgliederversammlung hat das Recht, der Versammlung Bewerberinnen oder Bewerber für die Wahl vorzuschlagen. Diese Regelung beinhaltet auch ein »Selbstvorschlagsrecht“. Die gleichzeitige Kandidatur einer Landeslistenbewerberin oder eines Landeslistenbewerbers als Wahlkreiskandidat ist zulässig. Die Neuköllner FDP hat ihre Bundeswahlkreismitgliederversammlung schon am 24. Januar abgehalten. Als Direktkandidat gewählt wurde dabei Marcus Jensen.

jt