Von TTIP und Zwangsverrentung

BVV schließt das Jahr mit unerfreulichen Themen ab

Vor dem Rathaus sammelten Linke und Piraten Unterschriften gegen das sogenannte »Transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen« (TTIP). Im Rathaus startete am 3. Dezember die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit der Entschließung »Neukölln sagt Nein zu TTIP«.
Für die Linke hatte Thomas Licher die Entschließung eingebracht und begründete, warum sich auch ein Bezirk gegen »TTIP« aussprechen sollte. Er befürchtet, dass mehr Privatisierungen und Liberalisierungen als Folge des Abkommens negative Auswirkungen auf den Bezirk im Hinblick etwa auf die öffentliche Auftragsvergabe, den Erhalt und Ausbau von Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten haben könnten. Ein weiterer Kritikpunkt ist der sogenannte »Investorenschutz«, ein Sonderklagerecht für Unternehmen. Ausländische Konzerne erhalten damit die Möglichkeit, vor Schiedsstellen gegen Staaten zu klagen, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Auf Antrag der SPD wurde die Entschließung in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung und zusätzlich in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Um Zwangsverrentung durch das Jobcenter und Altersarmut ging es dann in einer großen Anfrage der Linken.
Jobcenter haben das Recht, »Hartz IV«- Empfänger, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, zu einem Antrag auf Frührente zu zwingen. Die Auswirkungen sind verheerend, denn durch den frühzeitigen Rentenantrag müssen Betroffene erhebliche Einbußen bei der Rente hinnehmen. Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beantragt wird, erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent. »Zusammen mit dem ohnehin gesunkenen Rentenniveau ist somit von der Gefahr der Altersarmut für erhebliche Teile der Bevölkerung auszugehen«, sagte Sozialstadtrat Bernd Szczepanski. Die Zahlen, die er vorlegte, sprechen eine deutliche Sprache. In Neukölln hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger seit 2009 von 6.553 auf 8.822 erhöht. Das entspricht einem Anstieg um 25,7 Prozent.
Für die Jobcenter spielen diese finanziellen Einbußen der Betroffenen jedoch keine Rolle, denn so steht es im Gesetz und außerdem bereinigt es die Arbeitslosenstatistik.
Allerdings dürfen die Jobcenter »Hartz IV«- Empfänger nicht pauschal ab dem Alter von 63 Jahren zur Rente zwingen. Jeder Antrag muss einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Rentenanspruch nicht unter den »Hartz IV«- Leistungen liegt oder ob es sich um einen erwerbstätigen Aufstocker handelt. »Auf dieser Einzelfallprüfung sollte jeder, der vom Jobcenter in die Frührente gedrängt wird, unter allen Umständen bestehen,« sagte Szczepanski. mr