Elternzeit auf Steuerkosten

Die Flexibilisierung der Elternzeit durch das »Elterngeld Plus« ist zu begrüßen. Auch wenn Angestellte in kleinen Unternehmen mit bis zu 15 Mitarbeitern keinen gesetzlichen Anspruch haben. Und auch, wenn die Elternzeit nur bis zu einem Alter des Kindes von acht Jahren wahrgenommen werden kann.
Aber wie war es denn vor 25 Jahren? Damals gab es den Erziehungsurlaub. Flexibel war der ganz und gar nicht. Er musste gleich nach der Geburt des Kindes beantragt werden, und danach hatte damals in der Regel die Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf irgendeinen Arbeitsplatz im Unternehmen.
Finanziert wurde der Erziehungsurlaub von den Krankenkassen. Die haben sich aus diesem Bereich völlig zurückgezogen. Das heutige Elterngeld wird aus Steuermitteln finanziert.
Die Signalwirkung ist dabei gut, denn so wird deutlich, dass Kinder bekommen und Kinder finanzieren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die alle Steuerzahler betrifft.

Petra Roß