Elterngeld – Teilen für den Nachwuchs

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Mehr Zeit für die Kinder.                                                                                                                                                         Foto:mr

Gesetzesänderung sorgt für mehr Flexibilität bei der Erziehungszeit

Was vor wenigen Jahren noch als »Wickelvolontariat« verspottet wurde, wird langsam zu einem gesellschaftlichen Trend: die sogenannten Vätermonate bei der Erziehungszeit.
Das neue Gesetz zum »Elterngeld Plus«, das zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt und für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, soll durch die flexible Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit den Weg in die Familienarbeitszeit weiter ebnen.
Der SPD Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu hatte am 12. November ins Nachbarschaftsheim Neukölln geladen, um gemeinsam mit Expertinnen die Neuregelungen vorzustellen.
Lange wurde in der Familienpolitik vorwiegend über Geld und Infrastruktur gesprochen, inzwischen werde auch der Faktor Zeit immer wichtiger, erklärte Caren Marks, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium. Viele junge Eltern wünschen sich, Erziehungsarbeit und Berufsarbeit partnerschaftlich aufzuteilen, damit die Mütter früher wieder in den Beruf zurückkehren und die Väter sich mehr um ihre Kinder kümmern können. Aber nur wenige können dieses Ideal auch tatsächlich verwirklichen.

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Barbara König, Sandra Harting, Fritz Felgentreu und Caren Marks.                                                     Foto: mr

Arbeiten künftig Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, lässt sich der Bezug auf 28 Monate ausdehnen – allerdings in halber Höhe des Geldes. Die griffige Formel dafür lautet: »Doppelt so lang und halb so hoch«.
Wenn beide Eltern pro Woche zwischen 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil nochmals für vier Monate »Elterngeld Plus« als Partnerschaftsbonus.
Alleinerziehende können das neue »Elterngeld Plus« im gleichen Maße nutzen wie Elternpaare. Zudem erhalten sie vier zusätzliche »Elterngeld Plus«-Monate, wenn sie vier aufeinander folgende Monate pro Woche zwischen 25 bis 30 Stunden arbeiten.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes können künftig bis zu 24 Monate statt bisher zwölf als unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden. Einer Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf es dann nicht mehr. Jedoch muss die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher angemeldet werden. Zudem können beide Eltern ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.
Barbara König vom »Zukunftsforum Familie e.V.« begrüßt das neue Gesetz. Es biete mehr Wahlmöglichkeiten für die Eltern, erleichtere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördere die partnerschaftliche Erziehungsarbeit.
Seitens der Wirtschaft wird das Gesetz ebenfalls positiv aufgenommen. Sandra Hartig vom »Deutschen Industrie und Handelskammertag« meinte, Eltern, die ihre Arbeitszeiten so regeln können, dass sie ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen unter einen Hut bekommen, seien zufriedener in ihrer Arbeit. Für kleine Betriebe sei allerdings gerade das Stückeln von Erziehungszeit problematisch, da bei einem Ausfall nicht so schnell Ersatz zu finden sei.
Auch aus dem Publikum kamen positive Reaktionen. Mareen Koch, Geschäftsführerin im Sanitätshaus Koch findet, dass sich selbst Führungskräfte durchaus sinnvoll einen Arbeitsplatz teilen könnten. Das würde sogar zu einer besseren Streuung des Wissens im Unternehmen führen.
Einigkeit bestand darin, dass die Verrechnung von Elterngeld mit Transferleistungen wie ALG II wieder auf die Agenda des Bundestags gehört. Denn gerade die Menschen, die der Unterstützung besonders bedürfen, gehen bei dieser Regelung leer aus.

mr