Neues 2024

Was sich ändert im Neuen Jahr

Das gibt es mehr:
Leistungsempfänger des Bürgergeldes dürfen sich über zwölf Prozent mehr Geld zum Lebensunterhalt freuen. Der Satz steigt von 502 auf 563 Euro.
Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro, kein Witz!
Der gesetzliche Mindestlohn für nicht qualifizierte Pflegekräfte steigt um einen Euro auf 16,50 und für qualifizierte Pflegekräfte auf 19,50 Euro.
Die Obergrenze von Minijobs steigt von 520 auf 538 Euro.
Der Kinderzuschlag steigt von 250 auf 292 Euro.
Hier wird es teurer:
Der CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Das wirkt sich beim Tanken aus, aber auch auf Erdgas und Heizöl.
In der Gastronomie, aber auch im Catering steigt der Steuersatz wieder auf 19 Prozent. Das betrifft auch Schulen und Krankenhäuser.
Das 29 Euro Ticket soll im ersten Halbjahr 2024 für den AB-Bereich eingeführt werden. Der Einzelfahrausweis (AB) kostet im Neuen Jahr 3,50 Euro. Die 4-Fahrten-Karte 10,80.
Die Preise für Strom und Gas sind nicht mehr gedeckelt. Die Verbraucher müssen nun tiefer in die Tasche greifen und sich womöglich einen günstigeren Anbieter suchen.
Es gibt keine Förderung mehr für E-Autos.
Sonstiges:
Das E-Rezept wird für Ärzte verpflichtend. Da können Patienten auf professionelle Umsetzung in der Apotheke hoffen.
Auf Milch und milchhaltige Getränke in Plastikeinwegflaschen wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.
Ab Dezember 2024 muss die Vereinheitlichung der Ladekabel USB-C umgesetzt sein. Für neue Geräte gibt es dann das neue Einheitskabel.
Und nun ist es offiziell: In Hamburg gibt es keine Bahnsteigkarten mehr. Zwar gab es schon lange keine Automaten für die Tickets, aber eine Bahnsteigkarte kostete gemäß Verordnung stolze zehn Cent.

ro