Neue Berliner Katzenschutzverordnung

Unkastrierte Katzen bekommen Hausarrest

Unkontrollierte Spaziergänge und Mäusejagd in freier Natur, dazu amouröse Stelldicheins mit einem der Streuner aus der Nachbarschaft, damit ist für viele hiesige Stubentiger künftig Schluss.

Mieze hinter Gittern.     Foto:mr

Seit dem 8. Juni gilt die neue Berliner Katzenschutzverordnung, die vorsieht, dass alle Katzen, die sich im Stadtgebiet frei bewegen dürfen, verpflichtend kastriert werden, wenn sie älter als fünf Monate sind. Zusätzlich müssen sie mit einem Chip gekennzeichnet und bei einer anerkannten Registerstelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden.
Alle anderen müssen künftig zu Hause bleiben oder dürfen nur noch kontrolliert die Wohnung verlassen, etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich.
In Berlin gibt es tausende freilebende Katzen. Ihr Leben ist von Nahrungsknappheit, Revierkämpfen, Krankheiten und Verletzungen geprägt. Zu viele streunende Katzen machen zudem zu vielen Vögeln den Garaus.
Zwar werden bereits seit Jahren freilebende Katzen durch Tierschutzvereine eingefangen und kastriert. Diese Maßnahme ist jedoch wirkungslos, wenn Freigänger die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Dem soll nun durch die Katzenschutzverordnung ein Riegel vorgeschoben werden.
Eine gezielte Suche und Kontrolle freilaufender Katzen soll nach Angaben der Verwaltung nicht stattfinden. Wenn allerdings eine fruchtbare Katze unbeaufsichtigt draußen aufgegriffen wird, können die Behörden die Kastrierung anordnen. Alle anfallenden Kosten können den Haltern in Rechnung gestellt werden.
Einen Kater zu kastrieren, kostet nach Angaben des Tierschutzvereins Berlin rund 80 Euro, bei einer Katze sind es etwa 140 Euro. Dazu kommen dann noch zwischen 30 und 50 Euro für das Chippen.
Der Berliner Tierschutzverein bietet Unterstützung für Halter an, die sich die Kastration und das Chippen ihres Tiers nicht leisten können. Voraussetzung: Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, etwa durch Rentennachweis, BaFöG-Bescheid, Wohngeldbescheid oder ALG1/ALG2 Bescheid.

mr