Das ist neu in 2022

Von der Briefmarke bis zum Führerschein

In diesem Jahr kommen auf die Verbraucher wieder einige Änderungen zu. Bei der Deutschen Bahn können kurzentschlossene Kunden keine Papierfahrkarte mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Ein Ticket kann dann nach der Abfahrt nur noch über die App oder die Bahnwebsite gebucht werden.
Briefeschreiber müssen ab Neujahr tiefer in die Tasche greifen. Die Post erhöht wieder einmal das Porto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Der Versand einer Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief wird von 80 auf 85 Cent verteuert.
Auch das Rauchen wird teurer. Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren eine Tabaksteuererhöhung. Damit kostet eine Packung mit 20 Zigaretten ab Januar im Schnitt zehn Cent mehr. Ab dem 1. Juli wird auch bei Wasserpfeifentabak und erhitztem Tabak sowie bei den Liquids für E-Zigaretten an der Steuerschraube gedreht.
Im Einzelhandel gibt es ab sofort keine Einweg-Plastiktüten mehr. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die es etwa am Obst- und Gemüsestand gibt.
Auch das Pfandsystem bekommt neue Regelungen. Alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff werden mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden die Verpackungen reiner Molkereiprodukte. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Handel bis zum 1. Juni abverkaufen.
Beim Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt gibt es ab dem neuen Jahr etwas mehr Transparenz. Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung soll dann auch den Transport und die Schlachtung umfassen.
Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit erleichtert. Ab Mai 2022 reicht es, wenn Händler Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Beispiel mit einem »30 Prozent billiger«-Aufkleber versehen. Die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises entfällt. Das soll die Lebensmittelverschwendung reduzieren.

Bruderhahn in spe statt Schredderopfer.    Foto: Symbolbild

Jedes Jahr werden bisher in deutschen Brü­tereien circa 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie weder Eier produzieren noch als Masthühner nutzbar sind. Das ist jetzt verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz wird ergänzt durch folgenden Satz: »Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.« Nun kann das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert werden. Diese Eier können als hochwertiges Protein, Futtermittel oder für die Industrie verwertet werden. Ab 2024 dürfen nur noch Verfahren eingesetzt werden, die die Auslese der männlichen Tiere so früh ermöglichen, dass Schmerzen für den Embryo vermieden werden. So sollen die Landwirte Zeit bekommen, sich an die neue Rechtslage anzupassen. Alternativ werden die geschlüpften männlichen Küken als »Bruderhähne« gemästet.
Wer seine alten Elektrogeräte – vom Handy bis zum Rasierer – loswerden will, kann sie künftig direkt im Supermarkt oder beim Discounter abgeben. Kleinere Geräte (mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern) dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss. Bei größeren Altgeräten gilt das nicht. Voraussetzung ist: Die Läden verkaufen E-Geräte mehrmals im Jahr und die Ladenfläche beträgt mehr als 800 Quadratmeter.
Für Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos, die ab dem 1. März abgeschlossen werden, gibt es kürzere Kündigungsfristen. Statt drei Monate im Voraus können die Kunden die Laufzeitverträge nun einen Monat vor Fristablauf kündigen. Für Handy- und Internetverträge gelten die kürzeren Kündigungsfristen bereits seit Anfang Dezember. Lediglich Versicherungsverträge sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Wer einen Vertrag im Internet abschließt, kann ihn künftig ebenfalls einfacher kündigen. Bei Bestellungen im Netz wird es bald einen Button geben, mit dem geschlossene Verträge widerrufen werden können. Ab 1. Juli wird der Kündigungsbutton zur Pflicht.
Neu sind umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Online-Shopping. Käufer von Apps, E-Books, Software oder anderen digitalen Produkten können Mängel zwei Jahre lang reklamieren. Bisher konnten solche Gewährleistungsrechte nur bei analogen Verträgen in Anspruch genommen werden.
Die alten Papierführerscheine laufen allmählich aus. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarngeld. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Menschen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben dafür bis zum 19. Januar 2023 Zeit.

mr