Hilfe ist nicht einfach zu bekommen

Ein Hürdenlauf für Menschen mit Pflegebedarf

Herta B. (73) besteht auf Pflegehilfen, die ihr gesetzlich zustehen. Sie ahnt nicht, dass ihre Suche nach Pflegehilfen einer Odyssee gleichen würde. Die alte Dame ist gehbehindert und benötigt ein Hörgerät. Ihre Tochter lebt in Frankreich und ihr Sohn in Dänemark.


Mit dem Rollator als »Gehhilfe« ging es vergleichsweise glatt. Ein Rezept von ihrer Ärztin genügte, um gegen Zuzahlung in einem orthopädischen Fachgeschäft ein Modell zu erwerben. Das Kassenmodell war ihr allerdings zu klapperig. Sie griff tief ins eigene Portemonnaie und kaufte ein solides Gerät, mit dem sie auch ihre Einkäufe tätigen konnte. Vom Hörgerät kannte sie das bereits. Das Modell der Kasse piepste, wenn zuviele Geräusche gemeinsam zu verarbeiten waren, und aus dem Fernseher klangen wirre Geräusche. Das eigene Portemonnaie verhalf ihr zu einem störungsfreien Gerät.
Während des ersten Corona-Lockdowns gab es ebenfalls keine Probleme. Hertas freundliche Nachbarin Jana H. half ihr bereits im Haushalt. Jetzt gab es staatliche Mittel für diese Hilfe, begrenzt bis Ende Dezember 2020. Jana H. meldete ihre Hilfe sozialpflichtig an, wie vorgeschrieben. Danach geht Herta B. auf die Reise der Antragsstellungen.
Jana H. könnte als bezahlte Haushaltshilfe weiter wirken, scheint es. Leider nein. Dafür können nur professionelle Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, die bei einem anerkannten Pflegedienst oder einer Sozialstation arbeiten. Vor allem ist der Pflegegrad eins erforderlich. Herta B. spricht mit ihrer Ärztin und stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Mehrfalls wird ihr kein Pflegegrad zukannt. Den freundlichen Damen und Herren, die zur Prüfung des Bedarfs kommen, bietet Herta B. selbst gebackenen Kuchen und köstlichen Kaffee an, erzählt, dass sie immer noch selber koche. Beim Einkauf sei Frau Jana H. behilflich, um die es ja ginge. Geld für Hilfe? Wieder abgelehnt.
Herta B. bleibt hartnäckig. Mit Hilfe ihrer Ärztin, die ihr neben der Gehbehinderung eine anhaltende Herzrhythmusstörung trotz dreier Bypässe attestiert, gelingt ihr schließlich der Sprung auf Pflegestufe eins, kurz bevor sie 74 wird. Die zusätzliche Haushaltshilfe stellt der Pflegedienst, der inzwischen täglich kommt. Nur professionelle Kräfte dürfen diese Regelleistung gegen Entgelt anbieten, nicht die weiterhin hilfsbereite Nachbarin Jana H. Das zuvorkommende Personal des Pflegedienstes betont, dass Frau Herta B. Glück habe, da für sie noch Kapazitäten für die zusätzliche Haushaltshilfe frei seien, es fehle ansonsten an qualifiziertem Personal.

th