Im Dunkeln

Abgeordnetenhaus will »Runden Tisch gegen Energiearmut«

Die Betroffenen stehen im Dunkeln, ohne Licht, Fernseher, Waschmaschine. Der Strom wurde durch den Energielieferanten gesperrt, da Rechnungen unbezahlt blieben. Ebenso kann das bei der Gaszufuhr passieren. 2018 blieben in Berlin 15.000 Menschen ohne Strom, deutschlandweit waren es 344.000 Haushalte. Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger gut 4,8 Millionen säumigen Zahlern. Sperrungen erfolgen ohne Rücksicht auf Feiertage und Jahreszeit, also auch im Winter. Dauerhaft kann dagegen nur eine politische Lösung helfen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin ergriff dazu die Initiative. Die Neuköllner SPD übte im November Druck aus, nachdem die Linke im Abgeordnetenhaus im Februar 2019 auf die wachsenden Probleme mit Gassperrungen aufmerksam machte.


Die Berliner Verbraucherzentrale ermittelte verschiedene Ursachen für die Stromsperrungen. Im Kern hat die »Energiearmut« stets mit bereits vorhandener Armut aufgrund geringer Einkommen oder Bezug von ALG II zu tun.
Im Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus vom 13. Mai 2019 heißt es folgerichtig: »Um Stromsperren zu verhindern, soll daher die frühzeitige Unterstützung durch die Jobcenter ermöglicht werden. Als Vorbild dient hierbei ein in Saarbrücken entwickeltes Modell. In Saarbrücken wurde nach dem Tod von vier Kindern bei einem vermutlich durch eine Kerze verursachten Brand in einer Wohnung, in der der Strom abgestellt war, ein sogenanntes 4-Punkte-Modell beschlossen… Das Vorgehen gegen Strom- und Gassperren erfordert eine koordinierte und gemeinsame Zusammenarbeit der verschiedenen Senatsverwaltungen, Akteure sowie Verbraucher. Im Rahmen eines solchen Runden Tisches kann ein stimmiges Gesamtpaket an Maßnahmen beraten sowie das koordinierte und gemeinsame Vorgehen der verschiedenen Senatsverwaltungen, Akteure und Verbraucher unterstützt werden. Ziel des Runden Tisches sollte die Entwicklung eines Best-Practice-Modells (Berliner Modell) für die Bekämpfung von Energiearmut sein. Die Energieschuldenberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Berlin e.V. ist ein wesentlicher Baustein der nachhaltigen Bekämpfung von Energiearmut im Land Berlin.« Private Energielieferanten sind aufgerufen, nicht vor Sonn- und Feiertagen zu sperren und erst ab einem Rückstand von 200 Euro ein Mahnverfahren einzuleiten. Vorbildlich sind hier bereits die landeseigenen »Berliner Stadtwerke«, die auf Stromsperrungen vollkommen verzichten.

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www.berlinerstadtwerke.de, www.verbraucherzentraleberlin.de/energie/energieschuldenberatung-25165, Tel. 030 214 85-202, Di bis Fr 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr