Fünf Jahre Volksentscheid

Diskussion über Bebauung des Tempelhofer Feldes wieder aufgeflammt

Das Tempelhof-Gesetz gilt. Foto: mr

Vor fünf Jahren fand parallel zur Europawahl der Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes statt. Von den 1,1 Millionen Berlinern, die über die Randbebauung mit Wohnungen und Bibliothek abstimmten, waren 739.124 gegen eine Bebauung – eine deutliche Mehrheit. Damit ist das Feld als Freifläche gesetzlich geschützt. Seitdem haben es sich die Bürger angeeignet, Sportler, Künstler, Kleingärtner und Menschen, die einfach nur frische Luft tanken und die Weite genießen wollen, leben hier in friedlicher Koexistenz. Das ist an keinem anderen Ort in Berlin möglich.
Am 25. Mai feierten viele Initiativen dieses Jubiläum mit zahlreichen Veranstaltungen, Musik, Kinderprogramm und Picknick. Der Verein »100% Tempelhofer Feld«, der das Volksbegehren initiiert hatte, lud zur Kundgebung »Feld for future« ein. Im »Haus 104« informierten Mitglieder des Vereins über ihre Arbeit und die Bürgerbeteiligung zur weiteren Entwicklung des Feldes.
Nach dem bestehenden Tempelhof-Gesetz darf es nur behutsame, geringfügige Eingriffe geben.
Trotzdem ist die Diskussion über die Bebauung des Tempelhofer Feldes wieder aufgeflammt.
Sowohl von Politikern aller Parteien als auch aus der Berliner Wirtschaft werden immer wieder Forderungen laut nach einer »behutsamen Randbebauung“ mit „bezahlbaren Wohnungen«. Besonders Berlins Regierender Michael Müller (SPD) will das Tempelhofer Feld in Sachen Wohnungsbau nicht aufgeben.

mr