Spaßbremsen in der BVV?

Über Vorkaufsrecht und Feuerwerksverbot

Die zweite Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21. November begann mit einer Entschließung der Linken, in der gefordert wurde, sich beim neuen Senat dafür einzusetzen, »den Volksentscheid »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden. Eine entsprechende Verpflichtung soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung formuliert werden.« . Bei der anschließenden Diskussionen wurden die allseits bekannten Argumente ausgetauscht. Franz Wittke (FDP) konstatierte: »Bei den Koalitionsverhandlungen wurde etwas beschlossen und die Linke in der BVV spielt Opposition.« Der Antrag wurde mit 29 zu 18 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.
Um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht ging es bei zwei Anfragen der Linken und der Grünen und einer Entschließung der FDP.
Mit dem Vorkaufsrecht habe der Bezirk dämpfend auf die Mietenentwicklung eingewirkt, indem Häuser dauerhaft dem Spekulationsmarkt entzogen wurden und die Wohnungen günstig bleiben, antwortete Baustadtrat Jochen Biedermann. Das Gerichtsurteil werde diese Praxis ganz erheblich beeinträchtigen. Da die schriftliche Urteilsbegründung bisher noch nicht vorliege, können die Folgen für die Verwaltung jedoch noch nicht für alle Fälle und Konstellationen sicher abgeschätzt werden.
Die FDP forderte in ihrer Entschließung »das Bezirksamt auf, von dieser rechtswidrigen Praxis ab sofort Abstand zu nehmen und künftig weder das Vorkaufsrecht auszuüben noch weitere ebenfalls rechtswidrige Abwendungsvereinbarungen abzuschließen.« Sie fordert dagegen eine Neubauinitiative. Mit deutlicher Mehrheit von 33 Stimmen wurde die Entschließung abgelehnt.
Obwohl einige Bezirksverordnete den Grünen vorwarfen, Spaßbremsen zu sein, wurde der Antrag von Christian Hoffmann (Grüne), in dem das Bezirksamt gebeten wird, in weiteren Berliner Bezirksverwaltungen für ein dauerhaftes privates Feuerwerksverbot zu werben, mit einer Mehrheit von 39 Stimmen angenommen. Damit sollen Menschen Tiere und Umwelt vor Lärm, Feinstaubbelastungen und Verletzungen geschützt werden. Jede verletzte Person weniger sorge für eine psychische und physische Entlastung des medizinischen Personals, das ohnehin an der Belastungsgrenze arbeite.

mr