Vorkaufsrecht in Leipzig gekippt

Ein erneuter Schlag gegen eine soziale Mietenpolitik

Es ist wieder ein heftiger Hieb gegen eine Berliner Politik, die Mieter und Mieterinnen vor Mietsteigerungen und Verdrängung schützen soll. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Leipzig, mit dem das bezirkliche Vorkaufsrecht gekippt wird, macht eine sozial abgefederte Stadtentwicklung sehr schwierig, nachdem bereits der »Mietendeckel« vor dem Bundesverfassungsgericht als nicht zulässiger Alleingang des Berliner Senats in der aktuell betriebenen Weise für »verfassungswidrig« erklärt wurde.

Wut auf Wucher.      Foto: th

Der wiedergewählte Stadrat Jochen Biedermann (Die Grünen) verschafft am 24. November in einer Antwort an die BVV Neukölln seiner Enttäuschung Ausdruck: »Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird die Nutzung des Vorkaufsrechts in Neukölln ganz erheblich beeinträchtigen. … Stand jetzt steht aber zu befürchten, dass die Nutzung des Vorkaufsrechts auf dieser rechtlichen Grundlage maximal noch vereinzelt möglich sein wird. … Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine sehr schlechte Nachricht für Neuköllner Mieter*innen. Der Bezirk konnte mit dem Instrument Vorkaufsrecht 710 Wohnungen und 44 Gewerbeeinheiten an Städtische Gesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen übertragen. Hinzu kommen die Fälle, in denen es in sozialen Erhaltungsgebieten direkt zu einer Veräußerung an eine landeseigene Gesellschaft oder eine Genossenschaft gekommen ist.«
Was bleiben könnte, sind die sogenannten »Abwendungsvereinbarungen«. Hier nutzt der Bezirk Verhandlungsspielraum mit den Investoren, um das Mietenniveau für eine gesichterte Zeit zu erhalten. »Die bezirklichen Erfahrungen haben das ganz deutlich gezeigt und letztlich kann sich jede*r auf den Immobilienportalen davon auch ein Bild machen. Mieten von 18 Euro pro Quadratmeter lassen sich eben nicht einfach aufrufen, wenn auch in der Abwendungsvereinbarung die Mietpreisbremse geregelt ist und die Nachbar*innen ein Auge darauf haben, was in den Häusern passiert«, hebt Biedermann hervor.
Die Erwartungen richten sich jetzt auf den neuen Bundestag. Das Land Berlin wird einen Gesetzesvorschlag über den Bundesrat anregen, der hoffentlich vom Bundestag beschlossen wird. Es bleibt sonst eng. Was aus dem erfolgreichen Volks­entscheid »Deutsche Wohnen und Co enteignen« wird, lässt der kommende rot-grün-rote Senat prüfen. Die Koalitionäre hatten verkündet, respektvoll mit dem deutlichen Votum der Berliner und Berlinerinnen um­zugehen.
Mieterschutzverbände raten dringend, wenn noch nicht geschehen, in einen Mieterverein einzutreten oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Es sei möglich, auch durch Prozesse bis zu sieben Jahre Zeit zu gewinnen. Für viele Menschen ist das eine Frage des Geldes.

th
Drucksache BVV Neukölln Nr.: 0036/XXI