Am Anfang war das Wasser

Neben Brot, Heizung und Strom gehört die Wasserversorgung zu den Grundbedürfnissen der Berliner.
Am 13. Februar fand der Volksentscheid über den Gesetzentwurf zur Offenlegung der Wasserverträge statt.  Rund 2,5 Millionen Berliner waren aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Der Volksentscheid ist dann erfolgreich, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmt und er ist bindend.  Diese Quote war mit der Auszählung   für das

Volksentscheid - Wasser
Die Machtinstrumente – Der Wähler entscheidet über Gesetze.Foto: fh

vorläufige Wahlergebnis um 20 Uhr 30 erreicht.

Erreicht ist nun, dass alle Verträge und Nebenverträge offengelegt werden und rückgängig gemacht werden müssen, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen   und offengelegt wurden. Das allerdings wird nicht so einfach gehen, denn wie kann ein Bürgerentscheid  die Unterzeichner zwingen, bereits geschlossene Verträge wieder rückgängig zu machen? Da hat dann das Bundesverfassungsgericht noch ein Wörtchen mitzureden.
Und ob es im Interesse der privaten Investoren von Veolia und RWE ist, mag mehr als fragwürdig sein. Die haben nämlich so gut an den Berlinern verdient, weil sie in Sachen Wasser die Preise auf bundesdeutsches Spitzenniveau getrieben haben.
Die Berliner Wähler haben dem Senat gezeigt, dass sie mit seiner Geheimniskrämerei nicht einverstanden sind und mehr Transparenz in der Politik fordern.
Interessanterweise kommen die Berliner auf die Beine, sobald es um das Thema Wasser geht. So war das Bürgerbegehren »Spreeufer für alle«, auch wenn dieses auf Bezirks­ebene war, ebenfalls erfolgreich.  ro