»Das ist unser Haus«

Die Bewohner der Liberdastraße 10 im Reuterkiez jubeln. Per Vorkaufsrecht – § 24 BauGB und Erhaltungssatzung und § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB – bleibt ihr Wohnhaus ein Mietshaus und wird nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt. Ziele der Erhaltungssatzung sind die Bewahrung der Berliner Mieter-Mischung und der Erhalt der städtebaulichen Eigenarten. In Nord-Neukölln gibt es derzeit fünf festgesetzte Milieuschutzgebiete und drei Untersuchungsgebiete.
»Das Vorkaufsrecht in den Mileuschutzgebieten ermöglicht es der Politik, rigoros in den Wohnungsmarkt einzugreifen«, kritisiert Thomas Groth, Vorsitzender des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Weiterhin beklagt er, dass so Investoren vertrieben würden.
Investorenschreck Jochen Biedermann (GRÜNE) twitterte: »Ich verschrecke nur die Bösen. Aber das mit Begeisterung!«
Wir sagen: Danke und weiter so!

Beate Storni