Was bringt das neue Jahr?

Auf ein Neues!                                                                                                                                                                                Foto: mr

Mehr Mindestlohn und neuer Fuffziger

Auch dieses Jahr treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft, die den Geldbeutel der Neuköllner betreffen.
Die wichtigste Änderung zuerst: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das bedeutet eine Erhöhung um vier Prozent. Die prognostizierte Inflationsrate für dieses Jahr beträgt knapp zwei Prozent. Eine weitere Neuerung für die Arbeitnehmer ist die Einführung der Flexi-Rente. Ab 1. Januar gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann ein Arbeitnehmer seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern.
Einen Lichtblick hält das Jahr 2017 für alle Arbeitnehmer bereit: Anlässlich des Reformationsjubiläums ist Dienstag, der 31. Oktober 2017 einmalig bundesweit ein Feiertag. Auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten mehr Geld. So steigt der Regelsatz für Erwachsene ab Januar von 404 auf 409 Euro, für Paare zahlt der Staat 368 statt 364 Euro pro Person. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten künftig 291 statt 270 Euro, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren bekommen wie die Erwachsenen fünf Euro mehr im Monat und damit 311 Euro. Für Vorschulkinder ist keine Erhöhung vorgesehen.
Ab April führt die Europäische Zentralbank den neuen 50-Euro-Schein ein. Die Landkarte auf der Rückseite zeigt nun auch Malta und Zypern. Wie schon der Zwanziger weist der neue Geldschein eine Reihe neuer Sicherheitsmerkmale auf, die das Fälschen erschweren.

rb