Buschkowsky darf die Wähler beleidigen

BVV sieht Schimpftirade als freie Meinungsäußerung

Auch ein Bezirksbürgermeister hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Und er darf das Wahlvolk beschimpfen. Das erklärte die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. Juni.
Die Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten forderten von Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky eine öffentliche Entschuldigung, weil er in seiner Bildzeitungskolumne als Reaktion auf den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld geschrieben hatte: »Die menschliche Dummheit ist unendlich.« Den Befürwortern des THF-Gesetzes warf er »dreiste Volksverdummung« vor.
Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde die Forderung zurückgewiesen.
Von den Piraten kam ein neuerlicher Vorstoß, die Transparenz der politischen Debatten in der BVV zu verbessern. Sie beantragten, die Tonaufzeichnungen der BVV-Sitzungen, die bereits seit Jahren erstellt werden, in Zukunft auch über die Homepage der BVV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bisher muss sich jeder interessierte Bürger an das BVV-Büro wenden und kann sich die Dateien dann per E-Mail zuschicken lassen.
Üblicherweise werden derartige Anträge zuerst im nicht öffentlich tagenden Geschäftsordnungsausschuss behandelt, bevor sie der BVV vorgelegt werden. Steffen Burger (Piraten) erklärte in der Begründung seines Antrages, er halte es für falsch, ausgerechnet über Transparenz hinter verschlossenen Türen zu diskutieren. Deshalb habe er den direkten Weg in die BVV gewählt.
Das sah die SPD aber anders. Ihr Fraktionsvorsitzender Lars Oeverdiek erklärte, diese Debatte gehöre in den Geschäftsordnungsausschuss. Das sei der übliche Ablauf. Daher wurde der Antrag von SPD und CDU gegen die Stimmen der Piraten, Grünen und Linken abgelehnt.
Erfreuliches hatte der Stadtrat für Jugend und Gesundheit Falko Liecke zum Problem der Jugendkriminalität in Neukölln zu berichten. Auf eine Große Anfrage der CDU erklärte er, dass sich die Zahl der Rohheitsdelikte seit 2008 von 913 auf 495 fast halbiert habe. Das bedeute aber nicht, dass es keinen Handlungsbedarf mehr gäbe. »Kinder und Jugendliche, die Straftaten begehen, brauchen sofort Aufmerksamkeit und vor allem Konsequenzen«, erklärte er. Um frühzeitig kriminellen Karrieren vorzubeugen, müssten Maßnahmen von Polizei, Justiz, Sozialarbeit und anderen beteiligten Stellen eng aufeinander abgestimmt werden.
Er wolle sich dafür einsetzen, dass die in der Polizeidirektion 5 als Modellprojekt eingeführte »Täterorientierte Intervention« (TOI) in den Regelbetrieb aufgenommen werde. Dabei werden Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen umfassend analysiert. Dann werden im Beisein der Eltern oder Bezugspersonen »normverdeutlichende« Ansprachen mit den Kindern und Jugendlichen geführt. Die TOI – Berichte werden an das Jugendamt und die Jugendgerichtshilfe weitergegeben, um Anhaltspunkte für die Beratungen und Hilfen zu geben. 

mr