»Im Namen des Volkes«

So beginnt jede Urteilsverkündung, der Souverän spricht ständig Recht. Die Berliner Verfassung sagt dazu in Artikel 2: »Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben.« Und in Artikel 3.1: »Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volks­vertretung ausgeübt, die voll­ziehende Gewalt durch die Regierung und die Verwaltung sowie in den Bezirken im Wege von Bürger­entscheiden.«
Nun hat der Souverän Recht geschrieben. Das »Gesetz für den Erhalt des Tempelhofer Feldes« (THF-Gesetz) ist das erste Gesetz in der Berliner Geschichte, das vom Volk fürs Volk erarbeitet worden ist. Das ist eine Sternstunde der Bürgerbeteiligung.
Willy Brandt, Berliner Bürgermeister 1957 – 1966, wäre stolz auf uns Berliner: »Wir haben mehr Demokratie gewagt.«

Beate Storni