Bürgerwunsch und Wahlrecht

Die Volksbefragung zur Bebauung des Tempelhofer Feldes hat deutlich gemacht, dass sich Bevölkerungsgruppen beim Wahlrecht ausgeschlossen fühlen.
Da haben Menschen, die in dieser Stadt leben und hier eine Heimat gefunden haben, eine Meinung, jedoch nicht den richtigen Status. Sie haben entweder nicht die richtige Staatsbürgerschaft oder nicht das entsprechende Alter. Selbst EU-Bürger, die an Kommunalwahlen  teilnehmen dürfen, sind bei der Volksbefragung ausgeschlossen. Das liegt daran, dass hier Landeswahlrecht gilt.
Bei aller Diskussion darum, was Landes- und Kommunalwahlrecht unterscheidet, interessieren sich die Menschen doch für ihre Umgebung und möchten sich an den Entwicklungen beteiligen.
Vielleicht ist es nicht im Sinne der Politik, dass diese Gruppen zu Wort kommen. In der Tat, bequemer wird das Regieren dadurch nicht.

Petra Roß